Keine Grabsteine aus Kinderarbeit auf Konzer Friedhöfen

Allein in indischen Steinbrüchen und Ziegeleien geht man von ca. 100.000 Minderjährigen aus, die dort ohne ausreichende Schutzausrüstung in Steinstaub und bei Temperaturen um die 40 Grad Celsius arbeiten müssen. Folgen davon sind nicht zuletzt Taubheit und Staublungen. (Quelle: aktiv-gegen-kinderarbeit.de)

Das Land Rheinland-Pfalz hat den Kommunen am 19.12.2019 durch eine Änderung des Landesbestattungsgesetzes die rechtlichen Mittel ermöglicht, um Grabsteine aus Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen zu untersagen. Dazu sollte innerhalb der Friedhofssatzung ein Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit festgelegt werden, welches sich praktisch z.B. dahingehend umsetzen lässt, dass nur noch Grabsteine mit entsprechendem Siegel zugelassen werden. 

Am 30.04.2020 hat die Stadtfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Anfrage an die Stadt Konz bezüglich der Umsetzung der erwähnten Änderung gestellt, die wie folgt beantwortet wurde:

Das Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit soll in die Friedhofssatzung eingearbeitet werden. Dazu haben bereits Gespräche mit den Ortsvorsteher*innen stattgefunden, um eine einheitliche Friedhofssatzung für alle Konzer Ortsteile zu gewährleisten. Ein weiterer Antrag zur Umsetzung des Verbotes ist demnach nicht mehr nötig.

Wir freuen uns sehr über eine zeitnahe Aufnahme des entsprechenden Absatzes in die Satzung(en).

Text der Anfrage zur Info:


Weiterführende Links und Quellen:

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