Hundesteuer anpassen – für Tierwohl und Sicherheit

das Foto zeigt eine junge Person mit Brille im Sitzen von hinten, daneben liegt ein Hund. Im Hintergrund tierstehende Sonne und Büsche.
Bild von Freepik

Im Rahmen der Einnahmen-Optimierung hat die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Anhebung der Hundesteuer vorgelegt. Die Sätze sollen dabei um 23-30% steigen. Hundesteuer ist als Steuer keine zweckgebundene Einnahme und so kommen Mehreinnahmen weder dem Tierschutz noch -ein geläufiger Irrtum- der Sauberkeit der Stadt zu Gute. Will man die Hundesteuer nicht abschaffen und durch eine zweckgebundene Abgabe ersetzen, gibt es dennoch Wege, die Steuerungswirkung zur Förderung von verantwortungsvoller, informierter Hundehaltung zu lenken.

Dazu hat die Fraktion heute einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser sieht, grob zusammengefasst, folgende Punkte vor. Den kompletten Antragstext findet ihr [hier]

  1. Anpassung Steuerbeträge: höhere Regelsteuer, niedrigere ermäßigte Steuer, denn dies erhöht den Anreiz zur Erreichung der Ermäßigungsvoraussetzungen. Außerdem soll für Hunde ohne registrierten Chip oder Tattoo die erhöhte Steuer, analog zu gefährlichen Hunden, erhoben werden. Gefundene Tiere können so schnell rückgeführt werden. Zur Relation: Ein Fundtier, das im Tierheim untergebracht werden muss, kostet die Stadt aktuell ca. 25€/Tag.
  2. Ermäßigung Adoption Tierheim Trier: wer einen Hund aus dem Tierheim Trier adoptiert, spart in den ersten beiden Jahren insgesamt ca. 160€. Geld, das z.B. in die Inanspruchnahme von Hundeschule oder Trainingsstunden investiert werden kann.
  3. Ermäßigung Freiwilliger Hundeführerschein: in RLP gibt es einen Freiwilligen Hundeführerschein. Auch hier wird nach Ablegen der Prüfung eine Ermäßigung für 24 Monate gewährt. Wer kontiunierlich mit seinem Hund arbeitet und den Test alle zwei Jahre wiederholt, wird mit ebenso kontinuierlicher Ermäßigung belohnt.
  4. Ermäßigung Wesenstest: aktuell muss für Hunde der Rassen Pit Bull Terrier American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier knapp das 8-fache der gewöhnlichen Hundesteuer bezahlt werden. Der Gesetzgeber lässt dies bislang zu, obwohl die pauschale erhöhte Besteuerung von bestimmten Rassen in Schleswig bereits gerichtlich für unzulässig erklärt wurde. Wir möchten nun zumindest die Möglichkeit geben, für diese Hunde den „normalen“ Steuersatz zu erheben, sofern ein bestandener, standardisierter Wesenstest nachgewiesen werden kann.

Im Gespräch mit dem 1. Vorsitzenden des Tierschutzvereins Trier & Umgebung wurde besonders die Bedeutung der Kontinuität der Arbeit zwischen Mensch und Hund deutlich. Daher ist eine einmalige Vorlage der Nachweise bzw. unbefristete Steuerermäßigung nicht zielführend. Zudem sollte langfristig vor allem in die Prävention investiert werden und die Angebote in der Stadt für Hunde verbessert werden. Ein Auslaufplatz beispielsweise wäre ein wichtiger Ort für Hundehalter:innen, um mit ihrem Tier artgerecht spielen und trainieren zu können. Wir bleiben dran 🙂

Unser Antrag ist jetzt zur Beratung in den Fraktionen und wir hoffen auf konstruktive Vorschläge und Zustimmung im Sinne des Tierschutzes und der Sicherheit.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.