Sexualisierte Gewalt ist ein massiver Eingriff in die Intimsphäre einer anderen Person gegen ihren Willen. Sie wird oft als Mittel zur Demütigung und Machtdemonstration angewandt. Bundesweit kam es allein 2020 zu über 80.000 polizeilich erfassten Fällen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – und hinzu kommt ein nicht unerhebliches Dunkelfeld.[1]
Sehr viele Menschen, denen sexualisierte Gewalt widerfährt, stehen vor dem Problem, dass diese Form der Gewalt noch immer bagatellisiert wird.
Strafrechtlich problematisch ist zudem, dass es nicht immer eindeutige Beweise oder Zeug:innen gibt. Steht es „Aussage gegen Aussage“ so folgt vor Gericht häufig ein für die Betroffenen als entwürdigend empfundener Freispruch. Und selbst wenn „eigentlich alles klar“ scheint, die Bagatellisierung reicht bis hin zu einer regelrechten Täter-Opfer-Umkehr. Hier wird den Betroffenen eine (Mit-)Schuld an den Taten zugeschoben. Durch Dritte (Presse, Anwaltschaft etc.) oder die:den Täter:in selbst wird die Situation verdreht, bis der:die Täter:in in der Opferrolle dasteht, als Ziel vermeintlicher Verleumdungen.
Daher schrecken viele Betroffene vor einer Anzeige zurück. Ein weiterer Grund ist, häufig bei besonderer Schwere der Taten, dass es sehr belastend sein kann, die Erlebnisse auf der Wache und später vor Gericht mehrfach wiedergeben zu müssen.
Diese schmerzlichen Erfahrungen müssen Betroffene noch zu häufig machen. Es ist daher wichtig, durch einen anderen Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Öffentlichkeit und einer verstärkten Schulung von medizinischem Fachpersonal, Polizeibeamt:innen und Richter:innen, ein sicheres Umfeld für die Betroffenen zu schaffen. Denn Fakt ist: In fast allen Fällen, entsprechen ihre Schilderungen der erlebten Situation. Falsche Beschuldigungen sind eine seltene Ausnahme[2] und entsprechend respektvoll sollten wir diejenigen behandeln, die den Mut aufbringen, Straftaten anzuzeigen und darüber zu sprechen.
Wenn du betroffen bist, zögere bitte nicht, Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Wichtige Anlaufstellen, die sowohl zur Frage „Anzeige, ja oder nein?“ beraten, aber vor allem betroffenengerecht zuhören, haben wir hier aufgelistet. Diese Stellen beraten auch Angehörige, Freund:innen oder Fachpersonal. Auf den entsprechenden Homepages gibt es weitere Infos und Links zu verwandten Themen und Beratungsangeboten.
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 0800 0 116 016 | hilfetelefon.de
- Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ 0800 123 99 00 | staerker-als-gewalt.de
- Hilfetelefon der LGBTIQ*-Fachstelle 089 85 63 46 42 7 (Mo-Fr 10-12 Uhr, meist bis 16 Uhr) | strong-community.de – Fachstelle ist eigentlich für Bayern
- Telefonische Beratung des Schmit-Z in Trier: 0178 208 1003 (Mittwochs 17-19 Uhr, auch per Whatsapp) | schmit-z.de/angebot/beratung
Was wir in der Partei tun, um sexualisierter Gewalt vorzubeugen und betroffenengerecht damit umzugehen, haben wir in diesem Beitrag erläutert.
[2] Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe setzt den Anteil der Falschbeschuldigungen in Deutschland bei drei Prozent an (SZ online – 12. Oktober 2018: https://www.sueddeutsche.de/kultur/sexualisierte-gewalt-der-mythos-der-falschen-beschuldigung-1.4166540)